Es sind ja die Gläubigen, die in ihrer Erinnerung ihre persönlichen Vorbilder, Kandidaten und Kandidatinnen für eine Heiligsprechung vorschlagen. In der Regel haben die schon einen guten Sinn für die Personen, die sie wählen.
Im Fokus muss allerdings das ganze Leben der jeweiligen Person stehen. Hier ist Vorsicht geboten. Hin und wieder sind die Gläubigen z.B. von einer besonderen Fähigkeit beeindruckt, sehen aber nicht den ganzen Menschen. – Also, wenn ein „vorbildlicher Katholik“ als guter Lehrer oder hingebungsvoller Arzt galt, im Privatleben, von der Öffentlichkeit unbemerkt, aber seiner Familie terrorisiert hat, taugt er nicht für einen Heiligen. Der Blick auf das ganze Leben muss stimmig sein. Diesen Blick muss der Postulator in der Präsentation eines zukünftigen Heiligen freilegen.
lieber Thomas, herzlichen Dank für diese informative Sendung! Ich habe allerdings ein paar Sätze zu den Kosten eines solchen Verfahrens vermisst… Denn da herrschen wilde Ideen, auch unter den Oblaten!
Ist da was möglich?
LG allerseits!
Wolfgang
Lieber Wolfgang,
wir haben uns nochmal mit P. Thomas Klosterkamp in Verbindung gesetzt und folgende Informationen erhalten:
Von Seiten des Vatikans gibt es festgesetzte Tarife, mit denen die vatikanischen Verwaltungskosten gedeckt werden. Die Strukturen des Kirchenstaates kennen ja keine Kirchensteuern etc.
Dies sind z. B. 17.000 € für das Verfahren, das zur Anerkennung der Verehrungswürdigkeit führt und sogar 18.000 € für das Verfahren zur Anerkennung eines Wunders.
Natürlich sind dies große Summen – Damit kauft man aber nicht das Ergebnis, sondern finanziert das Verfahren, also beispielsweise die Anfertigung der Biographie und diverser Unterlagen, die Gutachten von Experten und Ärzten, Übersetzungen usw.
Insofern kann man sagen, dass das Verfahren für eine Seligsprechung mindestens 35.000 € kostet.
Das da noch ganz andere Summen herumschwirren, die so ein Verfahren kostet, überrascht nicht: Natürlich ist jede Gemeinschaft oder Diözese selbst dafür verantwortlich, ob sie die Verfahren eher in der „Economy-Class“ betreibt oder in der „Premium – Version“ – also mit einem Generalpostulator oder einem ganzen Sekretariat. Ebenso können erhebliche Nebenkosten für die Feier einer Seligsprechung oder Heiligsprechung auftreten – aber dies sind dann die Kosten, für die die Gemeinschaft oder die Diözese selbst verantwortlich sind. Die können natürlich mit Leichtigkeit die 35.000 € übersteigen.
Insofern: Die vatikanischen Verwaltungskosten sind tariflich klar geregelt. Aber alles drum rum, da sind die jeweiligen Organisationen, die die Verfahren beim Vatikan betreiben, selbst verantwortlich.
Ich hoffe, dies beantwortet die Frage.
Herzliche Grüße,
Sebastian